Organisationseinheiten
Die Arbeitsschutzorganisation vor Ort in der eigenen Hand
Freiheit und Eigenverantwortung
Rektorin und Kanzler haben einen Teil ihrer Aufgaben auf die Führungskräfte, also die Leitungen der Dezernate und zentralen Einrichtungen sowie die Professuren zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.
Die Leitungen der Organisationseinheiten haben ihrerseits die Möglichkeit einen Teil der Aufgaben auf Leitungen von Sachgebieten, Abteilungen oder Arbeitsgruppen zu übertragen. Diese Übertragung muss schriftlich erfolgen – sei es in separater Form (empfohlen) oder über den Arbeitsvertrag oder die Stellenbeschreibung.
Alle nicht übertragenen Aufgaben bleiben in der alleinigen Verantwortung der Leitungen der Organisationseinheiten. Unabhängig von der Delegation bleibt die Kontrollverantwortung immer bei Rektorin und Kanzler für die Universität als Ganzes und bei den Leitungen der Organisationseinheiten für deren Organisationseinheit.
Bei einer geeigneten Aufgabendelegation sind die Leitungen im Wesentlichen für die Organisation und Kontrolle der folgenden Punkte für ihren Bereich verantwortlich:
- Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfenden, Brandschutz- und Evakuierungshelfenden und weiteren Beauftragten nach Bedarf
Auswahl geeigneter Beschäftigter für die verschiedenen Tätigkeiten - Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
für alle Tätigkeiten - Erstellung der Betriebsanweisungen
insbesondere für gefährliche Arbeitsverfahren, Arbeiten an Maschinen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen - Unterweisung der Beschäftigten
- Prüfung der Arbeitsmittel
Ermittlung von Art, Umfang und Intervall der erforderlichen Prüfungen sowie der erforderlichen Qualifikation für deren Durchführung
Weitere Punkte und Details können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Kanzler, Rektorin und Führungskräfte werden dabei von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst beraten. Zentrale operative Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden von der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz übernommen.
Kontakt
Information und persönliche Beratung
Weitere Informationen
- DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschulen | 🇩🇪
- VBG Leitfaden "Sicherheit in der Forschung" | 🇩🇪
- DGUV Information 202-002 -
Geräte und Anlagen für Forschungszwecke | 🇩🇪 - DGUV Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien | 🇩🇪
- DGUV Information 213-851 - Working Safely in Laboratories | 🇬🇧
- DGUV Information 213-044 - Gefährliche Stoffe an Hochschulen | 🇩🇪
- DGUV Information 213-044 - Hazardous Substances at Universities | 🇬🇧