1. Bewerbung
Bachelorbewerbung
Die Bewerbung für einen Bachelorstudiengang (inklusive Medizin) erfolgt über das Bewerberportal von uni-assist.
Bewerbungsfristen:
Wintersemester
NC-Studiengänge: 01.05. - 15.06.
Zulassungsfreie Studiengänge: 01.05. - 31.07.
Sommersemester
NC-Studiengänge: 01.11. - 15.12.
Zulassungsfreie Studiengänge: 01.11. - 31.01.
Masterbewerbung
Die Bewerbung für einen Masterstudiengang erfolgt über das Bewerbungsportal der UDE.
Ausnahme: Bewerbungen für die Psychologie erfolgen über das Bewerberportal von uni-assist.
Bewerbungsfristen:
Wintersemester
NC-Studiengänge: 01.05. - 15.07.
Zulassungsfreie Studiengänge: 01.05. - 31.07.
Sommersemester
NC-Studiengänge: 01.11. - 15.01.
Zulassungsfreie Studiengänge: 01.11. - 31.01.
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Wer in Deutschland studieren möchte, muss dafür eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben. Das bedeutet, man muss sich durch seine Vorbildung dafür qualifizieren, an einer deutschen Hochschule zu studieren. Das kann ein Sekundarschulabschluss sein, unter Umständen auch in Kombination mit einer Hochschulaufnahmeprüfung, zum Teil muss man aber auch schon bestimmte Studienleistungen erbracht haben, in einigen Fällen bis hin zum Abschluss.
Zuständig für die Prüfung der HZB und der weiteren Zugangsvoraussetzungen ist die Universität Duisburg-Essen. Werden die Nachweise Ihrer Vorbildung als gleichwertig zum deutschen Abitur eingestuft, haben Sie den direkten Hochschulzugang. Falls Ihre Zeugnisse nicht zum direkten Hochschulzugang berechtigen, kann der Besuch des Studienkollegs erforderlich sein. Die Universität Duisburg-Essen hat leider kein Studienkolleg. Sie können sich auf der Internetseite "Studienkollegs in Deutschland" über Standorte und Zulassungsvoraussetzungen informieren.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Fachstudiums Deutschkenntnisse auf DSH 2-Niveau (bis auf wenige studiengangsspezifische Ausnahmen) vorweisen. Ihre Deutschkenntnisse belegen Sie mit einem der folgenden Nachweise:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit dem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 (abgelegt an einer deutschen Universität)
- Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- telc Deutsch C1 Hochschule-Zertifikat mit dem Gesamtprädikat ausreichend oder besser
- TestDaF-Zertifikat in ALLEN Teilbereichen mit TDN 4 oder besser
- Zeugnis über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Kleines Deutsches Sprachdiplom und/oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- erfolgreicher Abschluss der Feststellprüfung am Studienkolleg
- abgeschlossenes Germanistikstudium innerhalb der EU oder der GUS-Staaten (weitere Länder kann die DSH-Kommission festlegen)
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Deutschkursbewerbungen für zulassungsbeschränkte (NC/Orts-NC) Fächer NICHT möglich sind!
Mehr Informationen zur DSH-Prüfung an der UDE finden Sie auf den Webseiten der DSH-Kommission
Bitte beachten Sie die aktuellen DSH3-Regelungen bei folgenden Studiengängen:
Medizin (Staatsexamen) |
DSH3 |
BWL Duisburg (M. Sc.) |
DSH3 |
Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (2-Fach-M. A.) |
DSH3 |
Gibt es weitere erforderliche Sprachkenntnisse?
Für viele Studiengänge ist der Nachweis von weiteren Sprachkenntnissen zwingend erforderlich. Welche Sprachanforderungen für die jeweiligen Studiengänge verlangt werden, entnehmen Sie bitte den Beschreibungen zu den Studiengängen auf den Studiengangsseiten des Akademischen Beratungszentrums.
Achtung: Ohne Vorkenntnisse der englischen Sprache ist eine Bewerbung zu den ISE-Studiengängen der Universität Duisburg Essen nicht möglich. Es wird erwartet, dass Englischkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe
- B1 (für Bachelorstudiengänge)
- B2 (für Masterstudiengänge)
des europäischen Referenzrahmens für Sprachen bereits im Heimatland erworben wurden. Den Nachweis erbringen Sie bitte in Form eines Zertifikates (Toefl, IELTS, Medium of Instruction).
Kann ich mich ohne ausreichende Deutschkenntnisse bewerben?
Wenn Sie für eine direkte Zulassung zu einem zulassungsfreien (F) Fach keinen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse haben, erhalten Sie von uns zunächst einen Zulassungsbescheid zum Sprachkurs.
Eine Bewerbung ist innerhalb der Bewerbungszeiträume in unseren Bewerbungsportalen möglich. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB), und bei Masterstudiengängen zusätzlich auch nach der Prüfung der fachlichen Eignung, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid zum Sprachkurs.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Deutschkursbewerbungen für zulassungsbeschränkte (NC/Orts-NC) Fächer NICHT möglich sind!
Für die Zeit ihres Deutschlernens haben Sie die Möglichkeit, sich als Deutschkursstudent*in an der Universität Duisburg-Essen einzuschreiben. Sie erhalten dann Ihre Semesterunterlagen, wie den Studentenausweis, das Semesterticket sowie den Zugang zu den Universitätseinrichtungen (Mensa, Bibliothek, IT-Services, Hochschulsport etc.).
Die Universität Duisburg-Essen bietet keine eigenen studienvorbereitenden Deutschkurse an. Hier finden Sie jedoch eine Liste von möglichen Sprachkursanbietern in Campusnähe.
Der Besuch des Sprachkurses ist in keinem Fall Teil des Fachstudiums. Sie konzentrieren sich im Rahmen des Deutschkurses ausschließlich auf den Spracherwerb und die Deutsche Sprachprüfung. Eine Teilnahme an Vorlesungen oder Prüfungen des späteren Fachstudiums ist nicht möglich.
2. Nach der Zulassung
Visum
Mit dem Zulassungsbescheid können Sie nun ein Visum zu Studienzwecken beziehungsweise zum Deutschkurs in der Deutschen Botschaft in Ihrem Land beantragen. In vielen Fällen verlangt die Botschaft/das Konsulat bereits bei der Beantragung des Visums zum Deutschkurs eine Reservierungsbestätigung eines Kursanbieters in Deutschland.
Wichtig: Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein. Dieses läuft nach drei Monaten ab und kann nicht verlängert oder in ein Studentenvisum umgewandelt werden.
Visabestimmungen:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Kosten
An der Universität Duisburg-Essen werden keine Studiengebühren erhoben. Jede*r Studierende muss allerdings pro Semester den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag bezahlen. Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Stipendien von Externen
Manche Stipendienanträge können oft nur im Heimatland gestellt werden! Wenn Sie bereits in Deutschland studieren, ist eine Bewerbung meist nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Förderung sollte bereits im Heimatland gestellt werden.
- Stipendien-Datenbank des DAAD für Aufenthalte in Deutschland
- Möglichkeiten der Finanzierung im Überblick
- FAQ zu Stipendien in Deutschland
- Index deutscher Stiftungen
- Stipendien der Fulbright Kommission (nur für US-Bürger*Innen)
- BAföG ausländische Studierende
Stipendien der Universität Duisburg-Essen
- Individualstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen für begabte Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern (siehe Aktuelles)
- Studienabschlussbeihilfe des Akademischen Auslandsamts (Bewerbungen 1x pro Jahr im Frühjahr, siehe Aktuelles)
- Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung
- UDE-Stipendien
Preise für Abschlussarbeiten
- Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung (siehe im Menü unter Ausschreibungen)
Für soziale Härtefälle sind in Einzelfällen die Evangelische Studentengemeinde (ESG), die Katholische Studentengemeinde (KHG) und die Sozialberatung des Studierendenwerks ansprechbar:
Evangelische Studentengemeinde | ESG Duisburg-Essen | |
Katholische Studentengemeinde | KHG Essen | |
Sozialberatung des Studierendenwerks | Sozialberatung Duisburg-Essen | |
Sozialberatung des Allg. Stud.ausschusses | AStA |
Für ein Erstgespräch können Sie auch gerne in die Sprechstunde des Akademischen Auslandsamtes kommen. Einen Termin erhalten Sie hier. Der Einschreibeschlüssel lautet SoSe2021.
Arbeiten während des Studiums?
Wenn Sie während des Studiums arbeiten möchten müssen Sie einige rechtliche Regelungen beachten. Informationen dazu finden Sie hier.
Krankenversicherung
Alle Studierenden in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig. Ohne den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung kann kein Studierender immatrikuliert werden. Es gibt in Deutschland gesetzliche und private Krankenversicherungen. Sie wollen auch im Fachstudium privat versichert bleiben, sind familienversichert oder über 30 Jahre alt?
Fachstudium
Gesetzliche Krankenversicherung
Für die Einschreibung zum Fachstudium benötigen Studieninteressierte den elektronischen Nachweis über ihren Versicherungsstatus („M10“-Meldung), der bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen ist. Die Einschreibung ist nur dann möglich, wenn die Meldung über den Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt!
Die Universität Duisburg-Essen hat die Absender-Nr. H0000277, die der Krankenkasse für die elektronische Übermittlung mitzuteilen ist.
Sie wollen auch im Fachstudium privat versichert bleiben, sind familienversichert oder über 30 Jahre?
In diesem Fall ist eine „M10“-Meldung darüber erforderlich, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Bitte wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung versendet dann die elektronische Meldung an die Hochschule.
Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für:
- Deutschkurseinschreibung
- Doktorandinnen und Doktoranden (PhD), die sich ausschließlich zum Zwecke der Promotion immatrikulieren möchten
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, reicht ein privater Versicherungsnachweis bei der Einschreibung aus, und Sie müssen nicht Ihren Versicherungsstatus über die gesetzliche Krankenversicherung nachweisen!
Sprachkurs
Private Krankenversicherung
Studierende im Deutschkurs sind im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht versicherungspflichtig und können sich somit nicht gesetzlich krankenversichern. Sie müssen daher zwingend eine private Krankenversicherung wählen.
Wohnen
Studierendenwohnheim
Die Universität Duisburg-Essen bietet selbst keine Wohnheimplätze an. Wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk, das die Studierendenwohnheime betreut. Eine Bewerbung auf einen Wohnheimplatz ist erst möglich, wenn Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt. Auch bei zulassungsfreien Studiengängen benötigt das Studierendenwerk Essen-Duisburg einen Nachweis von der Universität.
Die Bewerbung für ein Zimmer erfolgt online: https://www.stw-edu.de/wohnen/onlinebewerbung/
Kontakt
Studierendenwerk
Reckhammerweg 1,
Wohnheimverwaltung,
45141 Essen
Der freie Wohnungsmarkt
Sie können natürlich auch allein den Wohnungsmarkt sichten und so zum Beispiel ein möbliertes Apartment/Zimmer finden oder als Mitbewohner*in einer Wohngemeinschaft (WG) aufgenommen werden.
Hilfreiche Links zur Wohnungssuche:
http://www.immobilienscout24.de/de/finden/wohnen/index.jsp
http://www.studenten-wohnung.de/
Erläuterung wichtiger Begriffe bei der Wohnungssuche und Wohnheimwörterbuch:
http://www.uni-due.de/scies/accommodation.shtml#glossary
Wohnheimwörterbuch als PDF herunterladen.
3. Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung erst dann möglich ist, wenn Sie bereits nach Deutschland eingereist sind!
E-Mail an: einschreibung-io@uni-due.de
Betreff: Ihre Bewerbernummer / Matrikelnummer (falls vorhanden)
Benötigte Informationen:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Nationalität
- Anschrift in Deutschland
- Für welches Fach + welchen Abschluss möchten Sie sich einschreiben?
E-Mail-Anlagen:
- Zulassungsbrief
- Passbild (JPG) für den Studierendenausweis
- Reisepass-Kopie
- Abitur und/oder Bachelorzeugnis
- vollständiger Notenspiegel
- Sprachzertifikate (DE und ggf. EN)
- APS-Zertifikat für China, Indien und Vietnam
- Nur bei Sprachkurseinschreibung: Anmelde-/Teilnahmebestätigung Deutschkurs
(Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs in Deutschland mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche und in der Regel täglichem Unterricht.) - Nachweis über die Krankenversicherung (KV) (die wichtigen Informationen zu der KV finden Sie unter dem Link). Bei Sprachkurseinschreibung: private Krankenversicherung -- bei Einschreibung ins Fachstudium: gesetzliche Krankenversicherung
- Ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung von einer deutschen Hochschule
Achtung: Erst nach Eingang einer vollständigen E-Mail mit allen unten genannten Informationen und Anlagen kann eine Einschreibung erfolgen!
Semesterbeitrag: Die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt erst nach erfolgreicher Einschreibung. Sie erhalten dazu alle nötigen Informationen. Bitte überweisen Sie vorab kein Geld.
Einschreibungsfristen
Einschreibung zum Deutschkurs:
Ganzjährig möglich
Einschreibung Fachstudium zulassungsfreie Bachelor/Master:
siehe Einschreibungsfristen
Einschreibung Fachstudium zulassungsbeschränkte Bachelor/Master (NC):
Den festen Termin entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid
Einschreibung Promotion:
Ganzjährig möglich, siehe Infos für Promovierende
Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag
Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag ist keine Studiengebühr und grundsätzlich von allen Studierenden semesterweise zu zahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Semesterticket
Nach der Immatrikulation und Zahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages (bitte mindestens 3 Werktage einkalkulieren) können Sie sich das Semesterticket (Deutschlandsemesterticket) über die Campus-App myUDE (https://www.uni-due.de/myude/) auf Ihr Smartphone laden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Studierendenausweis
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Der Ausweis ist als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen und ermöglicht die Nutzung der Selbstbedienungsstationen (Druck von Studienbescheinigungen, Eingabe von Adressänderungen, Druck von Überweisungsträgern).
Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit und ist an das Einschreibungswesen zurückzugeben.
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis ausschließlich im Einschreibungswesen während der Öffnungszeiten beantragt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Unikennung
Alle neu eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen bekommen nach der Einschreibung eine persönliche Unikennung mit einem Freischaltpasswort. Mit der Unikennung können Sie die IT- Services der Universität nutzen, zum Beispiel den Zugang zum Internet (WLAN, PC- Arbeitsplätze, elektronisches Vorlesungsverzeichnis - LSF, Prüfungsanmeldung) bekommen. Wenden Sie sich an den E-Point, wenn Sie Fragen zu Ihrer Unikennung und den IT-Services haben oder ihr Passwort vergessen haben.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Studienbescheinigung
Nachdem Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und dieser der Universität Duisburg Essen gutgeschrieben wurde, können Sie sich mit Ihrer Unikennung und Ihrem selbstgewählten Passwort Ihre Studierendenbescheinigung im HISinOne Portal der UDE herunterladen und ausdrucken.
Die Studierendenbescheinigung wird beispielsweise zur Vorlage bei Behörden, Krankenkassen, Banken oder dem Studierendenwerk benötigt.
Beratung internationaler Studierender
Du bist internationaler Studierender und hast Fragen zum Studium oder zum Leben in Duisburg und Essen?
Das International Office hilft dir gerne weiter.
Bei Fragen zur Finanzierung des Studiums, Ausländerbehörden etc. bitte einen Termin über Moodle zur Online-Sprechstunde vereinbaren.
ISAAC (International Student Activity and Assistance Club)
Das ISAAC bietet Freizeitaktivitäten für internationale Studierende und hilft bei offenen Fragen.
Kontakt
Campus Essen
Weststadttürme
WST B 06.05
Berliner Platz 6-8
45127 Essen
international@uni-due.de
Campus Duisburg
Geibelstraße 41
Gebäude SG 027
47057 Duisburg
international@uni-due.de
Das Team
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Mitarbeiter*innen