Erläuterung der jeweiligen Antragsfachstatus

Erläuterung der jeweiligen Antragsfachstatus

"in Vorbereitung"

Für diesen Studiengang wurde der Antrag noch nicht abgegeben. Es erfolgt keine Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Abgabe des Antrages ist bis zum Bewerbungsschluss möglich, sofern die Maximalanzahl der abgegebenen Anträge noch nicht erreicht ist.
 

"eingegangen"

Für diesen Studiengang wurde der Antrag abgegeben. Eine Bearbeitung oder Änderung des Studiengangs ist nicht mehr möglich. Es besteht lediglich die Möglichkeit den Antrag bis zum Bewerbungsschluss zurückzuziehen.
 

 "gültig"

Der Antrag für diesen Studiengang wurde durch den Bereich Zulassung geprüft. Unterlagen, welche bei Nichteinreichung zum Verfahrensausschluss führen (Zweitstudium, Ausländische Zeugnisunterlagen, Bewerber der beruflichen Bildung Qualifizierte), sind fristgerecht und vollständig eingegangen. Dieser Antrag wird im Vergabeverfahren berücksichtigt.
 

"vorläufig ausgeschlossen"

Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass dieser unvollständig und/oder fehlerhaft ist bzw. einzureichende Unterlagen nicht fristgerecht oder vollständig im Bereich Zulassung eingegangen sind. Dieser Antrag wird nicht im Vergabeverfahren berücksichtigt.
 

"Zulassungsangebot liegt vor"

Das Haupt- bzw. Nachrückverfahren wurde durchgeführt. Für diesen Studiengang konnte Ihnen ein Studienplatz zugewiesen werden. Weitere Informationen zur Einschreibung etc., können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen. Dieser steht Ihnen online zur Verfügung. Um den Zulassungsbescheid abzurufen und keine Fristen zu verpassen, loggen Sie sich bitte umgehend mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal ein.
Nach dem Login klicken Sie bitte in der Bewerberübersicht auf den Button 'Posteingang'. Dort ist der Bescheid als PDF-Dokument hinterlegt.
Wichtiger Hinweis: Bitte verwahren Sie diesen Bescheid (per Ausdruck oder Speicherung) zur späteren Verwendung (z. B. Vorlage Kindergeldkasse, Bafög-Amt etc.) auf.

Bei Teilnahme des Studiengangs am DoSV erhalten Sie diesen Status ebenfalls nach Unterbreitung eines Zulassungsangebotes. Die zusätzliche Annahme des Zulassungsangebotes im Portal bei Hochschustart ist für die Hinterlegung Ihres Zulassungsbescheides in unserem Portal unbedingt erforderlich.
 

„zugelassen“  

Die Annahme Ihres Zulassungsangebotes im Portal bei Hochschulstart ist erfolgt. Sie haben jetzt die Möglichkeit Ihren Zulassungsbescheid abzurufen und diesem weitere Informationen zur Einschreibung etc. zu entnehmen. Um keine Fristen zu verpassen, loggen Sie sich bitte umgehend mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal ein.
Nach dem Login klicken Sie bitte in der Bewerberübersicht auf den Button 'Posteingang'. Dort ist der Bescheid als PDF-Dokument hinterlegt.
Wichtiger Hinweis: Bitte verwahren Sie diesen Bescheid (per Ausdruck oder Speicherung) zur späteren Verwendung (z. B. Vorlage Kindergeldkasse, Bafög-Amt etc.) auf.
 

„ausgeschlossen“

Ihr Bewerbungsantrag wurde nicht gültig gesetzt. Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nicht erfolgt.
 

„zurückgezogen“

Diesen Status erhält ein Antrag für den noch keine Zulassung erteilt wurde, wenn Sie diesen zurückziehen, da dieser nicht mehr an der Vergabe teilnehmen soll.

(DoSV: Zudem werden alle Anträge in den Status "zurückgezogen" versetzt, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber sich entschließt, aus dem Verfahren auszuscheiden).
 

„zurückgestellt“ 

Sie haben über das Portal von hochschulstart.de die Rückstellung mitgeteilt, nachdem ein Zulassungsangebot vorlag.
 

„ausgeschieden“

Ihr Antrag nimmt nicht mehr am Verfahren (von Hochschulstart) teil, da eine Zulassung für ein höher priorisiertes Zulassungsangebot erteilt oder eine Rückstellung für ein anderes Zulassungsangebot beantragt wurde.
 

„abgelehnt“

Ihnen konnte bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 kein Zulassungsangebot für Ihren Bewerbungsantrag unterbreitet werden.

 

"Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"

Das Haupt- bzw. Nachrückverfahren wurde durchgeführt. Für diesen Studiengang konnte Ihnen leider kein Studienplatz zugewiesen werden. Erhalten Sie diesen Status nach Durchführung des Hauptverfahrens, werden Sie automatisch im Nachrückverfahren berücksichtigt. Erhalten Sie diesen Status nach Durchführung des Nachrückverfahrens konnte Ihnen endgültig kein Studienplatz in diesem Studiengang zugewiesen werden.
Weitere Informationen, wie Ablehnungsgrund, Grenzwert etc., können Sie dem Ablehnungsbescheid entnehmen. Dieser steht Ihnen online zur Verfügung. Um den Ablehnungsbescheid abzurufen loggen Sie sich bitte umgehend mit Ihren Zugangsdaten im Bewerberportal ein.
Nach dem Login klicken Sie bitte in der Bewerberübersicht auf den Button 'Posteingang'. Dort ist der Bescheid als PDF-Dokument hinterlegt.
Wichtiger Hinweis: Bitte verwahren Sie diesen Bescheid (per Ausdruck oder Speicherung) zur späteren Verwendung (z. B. Vorlage Kindergeldkasse, Bafög-Amt etc.) auf.

"immatrikuliert"

Im Haupt- bzw. Nachrückverfahren wurde Ihnen ein Studienplatz zugewiesen. Sie haben den Studienplatz angenommen indem Sie die Immatrikulation im Bereich Einschreibung bereits durchgeführt haben.
 

"Frist überschritten"

Im Hauptverfahren wurde Ihnen ein Studienplatz zugewiesen. Sie haben den Studienplatz jedoch nicht angenommen. Aus diesem Grund wurde der Studienplatz nun im Nachrückverfahren weiter vergeben.