Informationen zum höheren Fachsemester

Informationen zum höheren Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen

Wenn Sie sich aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen für ein höheres Fachsemester an unserer Universität immatrikulieren möchten, müssen die erbrachten Studienleistungen zuvor durch den zuständigen Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs anerkannt werden.

Dabei ist es unerheblich, ob die Studienleistungen im gleichen oder in einem anderen Studiengang bzw. im Ausland erbracht wurden.

Das weitere Verfahren ist davon abhängig, ob für den gewählten Studiengang Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester bestehen. Informationen dazu sind dem Studienangebot zu entnehmen.

Sofern der Studiengang im höheren Fachsemester mit „F“ (= zulassungsfrei) gekennzeichnet ist, kann die Einschreibung unter Vorlage des Einstufungsbescheides ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.

Sofern der Studiengang im höheren Fachsemester jedoch mit „NC“ (= zulassungsbeschränkt) gekennzeichnet ist, muss eine Online-Bewerbung erfolgen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie dann bitte folgender Seite: Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Anerkennung von Studienleistungen

Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist ausschließlich über den  Bereich Prüfungswesen der Universität zu stellen.

Bitte beachten:

Sofern Sie Ihren Schulabschluss in einem anderen EU-Staat erworben haben, ist eine Bestätigung der Hochschulzugangsberechtigung des Akademischen Auslandsamtes erforderlich. Bitte schicken Sie daher zunächst Ihr vollständiges ausländisches Zeugnis mit Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Emailadresse und Postanschrift) sowie des gewünschten Studiengangs zur Überprüfung elektronisch an folgende Adresse:

hzb@uni-due.de

Das Akademische Auslandsamt teilt Ihnen das Ergebnis der Überprüfung mit. Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Prüfung der Zeugnisse die Fristen für Anerkennung und Bewerbung unbedingt eingehalten werden müssen.

Sofern Sie Ihren Schulabschluss in einem Nicht-EU-Staat erworben haben, ist vor dem Antrag auf Anerkennung grundsätzlich eine Bewerbung zum Studium via uni-ASSIST e.V. notwendig. Erst, wenn Ihnen eine Zulassung zum Studium im 1.Fachsemester vorliegt, kann der Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes: https://www.uni-due.de/international/bewerbung.php

Fristen

Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen muss bis spätestens zu den nachfolgend genannten Terminen im Bereich Prüfungswesen eingegangen sein:

15.01. für das jeweilige Sommersemester

15.07. für das jeweilige Wintersemester

Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Ohne Anerkennung der Studienleistungen ist eine Einschreibung nicht möglich.

Einstufung

Nach Anerkennung Ihrer Studienleistungen erhalten Sie vom Bereich Prüfungswesen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, in welches Fachsemester Sie aufgrund der anerkannten Leistungen eingestuft werden. Mit diesem Einstufungsbescheid kann die Einschreibung beantragt werden.

Wenn Sie sich aufgrund bereits erbrachter Studienleistungen für ein höheres Fachsemester an unserer Universität immatrikulieren möchten, müssen die erbrachten Studienleistungen zuvor durch den zuständigen Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs anerkannt werden.

Dabei ist es unerheblich, ob die Studienleistungen im gleichen oder in einem anderen Studiengang bzw. im Ausland erbracht wurden.

Das weitere Verfahren ist davon abhängig, ob für den gewählten Studiengang Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester bestehen. Informationen dazu sind dem Studienangebot zu entnehmen.

Sofern der Studiengang im höheren Fachsemester mit „F“ (= zulassungsfrei) gekennzeichnet ist, kann die Einschreibung unter Vorlage des Einstufungsbescheides ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.

Sofern der Studiengang im höheren Fachsemester jedoch mit „NC“ (= zulassungsbeschränkt) gekennzeichnet ist, muss eine Online-Bewerbung erfolgen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie dann bitte folgender Seite: Bewerbung für ein höheres Fachsemester