FAQs (Wissensdatenbank)
- 01 AD (Active Directory)
- 02 Benutzerverwaltung
- 03 Druckstationen
- 04 E-Mail / Groupware
- 05 FSV (Finanz- und Sachmittelverwaltung)
- 06 HISinOne
- 07 Kurse
- 08 Lernplattformen
- 09 LSF
- 10 Medientechnik
- 11 myUDE-App
- 12 Netzzugang
- 13 PC-Probleme
- 14 SAP
- 15 Software
- 15.01 Antivirenprogramm Sophos
- 15.02 Statistiksoftware SPSS
- 15.03 Prüfungssoftware LPLUS
- Zuweisung des Rechts zur Nachbewertung Problem:Was bedeutet die Zuweisung der Standorte bei der Nachbewertung?Lösung:Beim Recht zur Nachbewertung geht es bei der Zuweisung der Standorte (Ort) nicht um die Räumlichkeit, aus denen der Nachbewerter zugreifen können soll, sondern um die Räume, in denen die Prüfung geschrieben wurde.
Der Nachbewerter ist bei seinem Zugriff an keine Räumlichkeit gebunden.Aktualisiert am 30.03.2011 - Beim Kopieren von Aufgaben zwischen verschiedenen Katalogen verschwindet Text
- Ändern des Standorts für die Einsichtnahme
- Mehrfache Vorlagen in der Fachkonfiguration
- Zwangsweise Beendigung einer Prüfung
- Ein Katalog kann nicht freigegeben werden
- Punkte eines Begründungsfelds
- Halbdynamische Fragenauswahl
- Zuweisung des Rechts zur Nachbewertung
- 15.04 Microsoft Azure
- 15.05 MS 365
- 15.06 andere Software
- 16 Speicher
- 17 Telefon
- 18 Videokonferenzen
- 19 VPN - Forcepoint
- 20 WLAN
- 21 WWW