Rückmeldung & Beurlaubung

Rückmeldung

Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium im Folgesemester an unserer Hochschule fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb einer vorgeschrieben Frist durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden. Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den SB-Stationen und zu Hause möglich.

Alle weiteren Informationen zur Rückmeldung unter:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/rueckmeldung.shtml

Beurlaubung

Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung und kann beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen  nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann. Während eines Urlaubssemesters haben Sie weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit. Eine Ausnahme von der Regelung, dass im Urlaubssemester keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden können, gilt bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege eines Angehörigen und Schwangerschaft.

Alle weiteren Informationen zur Beurlaubung unter:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml