Allgemeine Informationen zum Rückmeldeverfahren
Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beiträge innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist. Über die Rückmeldefrist können Sie sich hier informieren: "Semestertermine"
Bezüglich der Rückmeldetermine erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung!
Eine fristgerechte Rückmeldung liegt nur dann vor, wenn der Beitrag spätestens innerhalb der sechs folgenden Werktage nach Ablauf der Frist bei der Hochschule eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausdruck von Studienbescheinigungen an den Druckstationen des ZIM und zu Hause möglich. Informationen zu den ZIM-Servicestationen finden Sie hier: https://www.uni-due.de/zim/services/oeffentliche_arbeitsplaetze/drucken.php
Bitte überprüfen Sie unter nachstehendem Link ihr Beitragskonto auf eventuelle Guthaben bzw. Rückstände:
http://campus.uni-due.de/cm/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=
Der Semesterbeitrag ist durch Überweisung zu entrichten.
Die Bankverbindung unserer Hochschule für die Überweisung des Semesterbeitrages können Sie über folgenden Link aufrufen:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml
Überweisungsträger können Sie sich an den SB-Stationen ausdrucken. Musterüberweisungsträger mit den Kontodaten und Ihrer Matrikelnummer im SEPA-Format können Sie auch über HISinOne in "Meine Funktionen" aufrufen: https://campus.uni-due.de/cm
Nach Ablauf der Frist wird bei verspäteter Rückmeldung, gem. der "Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 23. Juni 2006", zusätzlich zu den Beiträgen eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben.