Exmatrikulation

Informationen zur Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen. Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dazu benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation, welcher auf unserer Internetseite als pdf-Dokument herunter geladen werden kann.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters
(30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam.
Eine Exmatrikulation kann bei Vorlage des Antrages sowie des Studierendenausweises auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie darüber eine Exmatrikulationsbescheinigung.

Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:

  • Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung (die Vorlage des Zeugnisses ist erforderlich)
  • Hochschulwechsel
  • Einberufung zum Wehr-/Zivildienst (die jeweilige Bestätigung ist erforderlich)
  • Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
  • Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden
  • Sonstige Gründe

Studierende, die sich nach Ablauf der Rückmeldefrist noch nicht zurückgemeldet haben, werden nach Ablauf des Semesters automatisch exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird im HISinOne-Portal hinterlegt und kann mit der Uni-Kennung und dem Passwort ausgedruckt werden. 

Eine Erstattung der entrichteten Beiträge wird abhängig vom Zeitpunkt der Exmatrikulation vorgenommen.

Übersicht der Möglichkeiten zur Erstattung des Semesterbeitrages:

I. Rechtliche Grundlagen

  • Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen
  • Beitragsordnung des Studierendenwerks Essen-Duisburg
  • Ordnung zur Rückerstattung und Übernahme der Kosten des Mobilitätsbeitrages der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen

II. Einzelfälle

  • Exmatrikulation von Ersteinschreibern/Neueinschreibern/Rückmeldern
    vor Semesterbeginn

    ⇔ Erstattung des kompletten Betrages (inkl. Semesterticket) durch den
         Bereich Einschreibung
  • Exmatrikulation von Ersteinschreibern/Neueinschreibern
    vor Vorlesungsbeginn

    Erstattung des kompletten Betrages (inkl. Semesterticket) durch den
         Bereich Einschreibung
  • Exmatrikulation von Rückmeldern vor Vorlesungsbeginn
    Keinerlei Erstattung durch den Bereich Einschreibung
  • Hochschulwechsel innerhalb von zwei Wochen nach Semesterbeginn
    Erstattung des Studierendenwerksbeitrages bei Vorlage einer
         Studienbescheinigung der aufnehmenden Hochschule durch den
         Bereich Einschreibung
  • Hochschulwechsel im laufenden Semester an der Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Essen-Duisburg (nur Folkwang Universität der Künste oder Hochschule Ruhr West)
    Erstattung des Studierendenwerksbeitrages bei Vorlage einer
         Studienbescheinigung der aufnehmenden Hochschule durch den
         Bereich Einschreibung

III. Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages (z. B. wegen Auslands- oder
     Praxissemester, Hochschulwechsel, Exmatrikulation) durch den AStA: