Informationen zum Lehramtsmaster für externe Studieninteressierte

Masterstudiengänge mit Lehramtsoption (M.Ed.)

Zugangsvoraussetzung für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Lehramts-Bachelor), der nach einem mindestens dreijährigen einschlägigen Studium in zwei bzw. drei zur Kombination zugelassenen Fächern bzw. Lernbereichen und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten erreicht wurde, oder ein vergleichbarer Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat.

Im Masterstudium können nur die Fächer fortgeführt werden, die bereits im Bachelorstudium abgeschlossen wurden.

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen. Sollten Sie dies nicht tun, könnte es bei der Anmeldung zum Referendariat bei fehlenden Leistungen ggf. zu Problemen kommen.

Eine Prüfung durch die Prüfungsausschussvorsitzenden ist nur möglich, wenn der Notenspiegel vollständig ist!

Es ist durchaus möglich, dass Sie gegebenenfalls für das abgeschlossene Bachelorstudium noch fehlende Leistungspunkte erwerben müssen, um nach den landesrechtlichen Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes NRW (LABG) und der Lehramtszugangsverordnung (LZV)  - nach Ihrem Masterstudium - die Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst zu erfüllen.

Bei einem extern erworbenen Lehramts-Bachelor (das Fach Bildungswissenschaften ist auf Ihrem Bachelorzeugnis mit aufgeführt) füllen Sie bitte den „Antrag auf Prüfung des extern erworbenen Lehramts-Bachelorabschlusses nach erfolgter Einschreibung in den Lehramts-Masterstudiengang M. Ed.“ aus und legen diesen nach Ihrer Einschreibung den Prüfungsausschüssen vor.

Diese Prüfung sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse bis zum Ende des Einschreibungssemesters in die Wege geleitet haben. Sofern Auflagen durch die Prüfungsausschüsse festgelegt wurden, sind die Bescheide dem Bereich Prüfungswesen vorzulegen. Eine Anmeldung zur Masterarbeit kann nur dann erfolgen, wenn Sie die gegebenenfalls zuvor erteilten Auflagen erfüllt haben.

Falls Ihr erster berufsqualifizierender Abschluss kein lehramtsbezogener Bachelorabschluss ist (2-Fach-Bachelor oder Bachelor ohne Angabe des Faches Bildungswissenschaften auf dem Bachelorzeugnis), muss vorab eine Prüfung der Gleichwertigkeit durch die zuständigen Prüfungsausschüsse erfolgen. Bitte füllen Sie den „Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für den Zugang zum Lehramts-Masterstudiengang M. Ed.“ aus und legen diesen zusammen mit dem Bachelorzeugnis, dem Diploma Supplement und dem Transcript of Records den Prüfungsausschüssen Ihrer Fächer sowie der Bildungswissenschaften zwecks Prüfung der Gleichwertigkeit vor.

https://www.uni-due.de/de/fakultaeten/

Wenn alle zu beteiligenden Prüfungsausschüsse den Antrag geprüft haben und die gegebenenfalls erteilten Auflagen insgesamt nicht mehr als 45 Leistungspunkte umfassen, können Sie sich für den gewählten Lehramts-Masterstudiengang einschreiben.

Prüfungsausschuss Fakultät für Bildungswissenschaften
Prüfungsausschüsse Fakultät für Biologie
Prüfungsausschuss Fakultät für Chemie
Prüfungsausschuss Fakultät für Geisteswissenschaften
Prüfungsausschuss Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Prüfungsausschuss Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Prüfungsausschuss Fakultät für Mathematik
Prüfungsausschuss Fakultät für Physik

Diese Regelung gilt nicht für die die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft und die Große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit Kleiner beruflicher Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs sowie Lehramt Informatik Gy/Ge.
Da der Zugang zum Studium die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses voraussetzt, können fehlende Leistungen nicht als Auflagen nachstudiert werden. 

Gleichwertigkeitsprüfung Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Einschreibung in einen Masterstudiengang mit Lehramtsoption


Einschreibungsfristen

Der Masterstudiengang mit Lehramtsoption ist zulassungsfrei.

Die Immatrikulation kann ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.

Online Immatrikulation

Die Immatrikulation erfolgt über das Online-Portal.

Für das Sommersemester müssen alle erforderlichen Unterlagen bis zum 30.04. und für das Wintersemester bis zum 30.10. hochgeladen werden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Antrag nicht vollständig eingegangen sein, muss die Einschreibung mit dem Formular Antrag auf Einschreibung beantragt werden.

Persönliche oder postalische Immatrikulation

Die Einschreibung kann in den Zeiten, in denen die Online-Immatrikulation nicht zur Verfügung steht, bei persönlicher Vorsprache während der Öffnungszeiten oder auf postalischem Weg beantragt werden. Hierfür ist der Antrag auf Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Weitergehende Informationen können sie dem Antragsformular entnehmen.