Informationen zur Berücksichtigung in der Minderjährigenquote

Informationen zur Berücksichtigung in der Minderjährigenquote

Zwei Prozent der Studienplätze sind für Bewerber vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginn noch minderjährig sein werden und deren Hauptwohnung bei den Eltern in denen der Universität Duisburg-Essen zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte ist.

In dieser Quote werden Bewerber nur dann berücksichtigt, wenn in den Standardquoten (Note und Hochschuleigene Auswahl) kein Studienplatz zugewiesen werden kann.

Nachweis:
Eine Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie wohnhaft bei den Eltern in denen der Universität Duisburg-Essen zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte sind. Des Weiteren wird eine Kopie Ihres Personalausweises benötigt.

Meldebescheinigung
Kreise und kreisfreien Städte der Universität Duisburg-Essen