Punktwert für die Quote im hochschuleigenen Auswahlverfahren

Berechnung des Punktwertes in der Auswahlquote
Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Hochschulzulassungsgesetz vergibt die Hochschule 80 Prozent der Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens („Hochschuleigene Auswahl“).
In der Quote der hochschuleigenen Auswahl sind je ein schulisches und mindestens ein außerschulisches Kriterium festzulegen. Die Kriterien sind in der Bachelor-Zulassungsordnung bestimmt und konkretisiert. Als schulisches Kriterum wird für alle Studiengänge die Durchschnittsnote des Abiturs berücksichtigt. Als außerschulisches Kriterium wird für den Bachelorstudiengang Psychologie ein fachspezifischer Studieneignungstest angwendet, für alle übrigen Bachelorstudiengänge ist die Wartezeit als außerschulisches Kriterium maßgeblich.
Die jeweiligen Kriterien werden in einen Punktwert umgewandelt. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Addition der ermittelten Punkte und ist maßgeblich für die Position auf der Rangliste der hochschuleigenen Auswahl.
Für einige Studiengänge wird ein zweites außerschulisches Kriterium berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bonus von zusätzlichen Punkten gewährt werden. Näheres kann den folgenden Informationsseiten entnommen werden:
- Bonus für Biologie
- Bonus für Lehramt Wirtschaft
- Bonus für Lehramt Grundschule