Informationen zur Angehörigkeit eines Kaders des DOSB
Angehörigkeit eines Kaders des DOSB
Gemäß § 10 Absatz 3 Hochschulzulassungsgesetz sind Studienplätze vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Teamsport- oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.
Nachweis:
Die Angehörigkeit eines Kaders muss der Hochschule durch Bestätigung eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes bis zum Bewerbungsschluss nachgewiesen werden. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass die Kaderangehörigkeit mindestens bis Vorlesungsbeginn des Bewerbungssemesters besteht. Andernfalls kann die Berücksichtigung in der Quote für Spitzensportler nicht erfolgen.
Für die Bestätigung der Kaderangehörigkeit verwenden Sie bitte den Vordruck:
Bestätigung Spitzensportler