Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Bereitstellung & Benutzung von ArbeitsmittelnDie Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel müssen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Die im Gebrauch befindlichen Arbeitsmittel sollen im ersten Schritt erfasst werden. Es ist sinnvoll, die Arbeitsmittel zusammenzufassen, die gleichen Kriterien entsprechen, um die so entstandenen Gruppen von Arbeitsmitteln einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen, d.h. dass für eine Gruppe gleicher Arbeitsmittel nur eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.
Das Vorgehen sollte sich nach den Ablaufplänen richten, die den einzelnen Gruppen der Arbeitsmittel zugeordnet sind.
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:
- Verfahrensweise für die Durchführung der Beurteilung
- Zuordnung der Arbeitsmittel zu den Schemata
- Ablaufschema 1 für einfache manuelle Arbeitsmittel
- Ablaufschema 2 für Geräte und Vorrichtungen
- Ablaufschema 3 für einfache Maschinen und Einrichtungen
- Ablaufschema 4 für komplexe technische Maschinen und Anlagen
- Übersicht über mögliche Prüfungen und Prüfobjekte
- Durchführung von Prüfungen/Anforderungen an Prüfer
Word Checklistenvorlagen
- 16 einfache manuelle Arbeitsmittel
- 17 Geräte und Vorrichtungen ohne Hilfsenergie
- 18 einfache Maschinen und Einrichtungen
- 19 komplexe Maschinen und Anlagen
- 20 besondere Arbeitsmittel
- 21.0 selbstgefertigte Arbeitsmittel - Beurteilung nach DIN
- 21.1 selbstgefertigte Arbeitsmittel - Beurteilung nach Anhang BetrSichV
- 29 Prüfdokumentation Arbeitsmittel
Kontakt
Information und persönliche Beratung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit Essen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit Duisburg
Weitere Informationen
Checklisten und Anleitung (BAuA)
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
- Leitmerkmalmethoden (Heben, Halten und Tragen | Ziehen und Schieben | manuelle Arbeitsprozesse | Ganzkörperkräfte | Körperfortbewegung | Körperzwangshaltung)