FAQs (Wissensdatenbank)
- 01 AD (Active Directory)
- 02 Benutzerverwaltung
- 02.01 Unikennung
- 02.01.01 Vergabe der Unikennung
- Vergabe der Unikennung Problem:Wer erhält eine Unikennung?Lösung:Studierende der Universität Duisburg-Essen bekommen i.d.R. nach erfolgreichen und abgeschlossenen (Online-)Immatrikulation im Studierendensekretariat einen Ausdruck mit der persönlichen Unikennung und einem Passwort. Die Zugangsberechtigung ist kostenlos.
Alle anderen Hochschulmitglieder (Angestellte, Professoren, Lehrbeauftragte, stud. Hilfskräfte etc.) erhalten bei der Einstellung bzw. auf Antrag ebenfalls eine kostenlose Benutzerkennung.
Mitarbeiter/innen, die noch keine Unikennung haben, können diese über ein Onlineformular http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zim/services/benutzerverwaltung/antrag_uni_kennung.pdf beantragen. Der Antrag ist auch gültig für Bedienstete anderer Hochschulen oder von Lehrkrankenhäusern etc.
Die Unikennung muss im Selfcareportal
http://www.uni-due.de/zim/quick/selfcareportal
freigeschaltet werden!Aktualisiert am 26.08.2024 - Unikennung freischalten
- Unikennung bei Wechsel vom Studierenden zum/r Mitarbeiter/in
- Unikennung für Frühstudierende (Schüler / Schülerstudenten)
- Unikennung bei erneuter Einschreibung
- Gültigkeitsdauer der Unikennung
- Vergabe der Unikennung
- 02.01.02 Passwort
- 02.01.03 Änderung persönlicher Daten
- 02.01.04 Probleme mit der Unikennung
- 02.01.01 Vergabe der Unikennung
- 02.02 Shibboleth
- 02.03 Zertifikate
- 02.05 Rückgabe einer Magnetkarte
- 02.01 Unikennung
- 03 Druckstationen
- 04 E-Mail / Groupware
- 05 FSV (Finanz- und Sachmittelverwaltung)
- 06 HISinOne
- 07 Kurse
- 08 Lernplattformen
- 09 LSF
- 10 Medientechnik
- 11 myUDE-App
- 12 Netzzugang
- 13 PC-Probleme
- 14 SAP
- 15 Software
- 16 Speicher
- 17 Telefon
- 18 Videokonferenzen
- 19 VPN - Forcepoint
- 20 WLAN
- 21 WWW