Lösung:
Die Universität Duisburg-Essen stellt allen aktiven Mitgliedern der Universität eine Unikennung mit Passwort zur Verfügung.
Nach Ablauf der Gültigkeit der Unikennung werden die vergebenen Berechtigungen und Ressourcen wieder entfernt.
Wenn Sie dies wünschen, sind Sie jedoch auch nach dem Ausscheiden aus der Hochschule weiterhin über Ihre bekannte E-Mail-Adresse erreichbar. Hierzu können Sie sich im Portal der Benutzerverwaltung eine Weiterleitung zu einer beliebigen, externen E-Mail-Adresse einrichten. Zum Einloggen in das Portal verwenden Sie weiterhin Ihre Unikennung. Ein Postfach in der UDE ist mit der E-Mail-Adresse jedoch nicht mehr verbunden. Natürlich kann Ihre E-Mail-Adresse auf Ihren Wunsch jederzeit gelöscht werden.
Gültigkeit der Unikennung:
- Studierende: bis zur Exmatrikulation
- Mitarbeiter/in der Universität: bis zum Dienstende
- studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, freie Mitarbeiter/innen, Lehrbeauftragte, Stipendiaten, Praktikanten: 1 Jahr
- Hochschulgruppen, Vereine und Vereinigungen: 1 Jahr
- emeritierte Professoren/innen: 5 Jahre
- Studierende anderer Universitäten und Fachhochschulen: 1 Semester
- Mitarbeiter/innen an anderen Universitäten und Fachhochschulen: 1 Jahr
- Mitarbeiter/innen von Lehrkrankenhäusern des Universitäts-Klinikums Essen: 1 Jahr