Projektförderung DFG Wiedereinreichung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, deren DFG-Anträge negativ beschieden wurden (ab 01.04.2024) aber Aussicht auf Erfolg bei Wiedereinreichung haben, soll die Möglichkeit gegeben werden notwendige Vorarbeiten durchzuführen.

Richtlinien und Antragstellung

Antragstellung:

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung soll innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung durch die DFG erfolgen.

 

Antragsteller:

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind. W2- und W3-Professoren können nicht als Antragsteller auftreten.

 

Was wird gefördert:

Negativ beschiedene Anträge auf DFG-Einzelförderung (Sachbeihilfe), deren Einreichung dem Forschungsreferat zuvor schriftlich und zeitnah angezeigt werden sollte (Anna.Koenigshaus@uk-essen.deNathalie.Bauer@uk-essen.de).

 

Förderumfang:

Bis zu 50.000 € (max. 1/3 der bei der DFG beantragten Summe) bei 12 Monaten Laufzeit für Personal- und Verbrauchsmittel. Investitionsmittel werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, in der Regel sollten diese aus der Grundausstattung finanziert werden.

 

Zum Antrag gehören:

  • Formloser Antrag mit kurzer Beschreibung des Arbeitsplans für den IFORES Antrag (max. 1 Seite Schriftgröße Arial 11). Bei mehreren Antragstellern mit Darstellung, wer welche Aufgaben übernimmt.
  • Rebuttal letter. Hier soll auf die Gutachterkritik Punkt für Punkt eingegangen werden. Wie soll die Kritik mit Hilfe der hier beantragten Förderung ausgeräumt werden. Wie hilft die Förderung die Kritik zu entkräften und im Idealfall in einen Mehrwert zu verwandeln?
  • Kostenplan (welche Kosten (Personal- oder Sachmittel) entstehen für welche Tätigkeiten?

 

Anlagen zum Antrag

  • Abgelehnter DFG-Antrag (Kopie)
  • Ablehnungsbescheid der DFG + Gutachten (Kopien)
  • Lebenslauf
  • Publikationsverzeichnis
  • Zusage des Antragstellers, den Antrag innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der Förderung erneut bei der DFG einzureichen *).
  • Verbindliche Zusage (Kurzform) der Instituts- oder Klinikleitung hinsichtlich der für das beantragte Projekt verfügbaren Ressourcen aus der Grundausstattung (verfügbares Personal- und Verbrauchsmittel, sowie Geräte)

*) Die Wiedereinreichung des Antrags ist dem Forschungsreferat schriftlich mitzuteilen. Eine verzögerte oder nicht erfolgte Einreichung ist schriftlich zu begründen.

 

Begutachtung + Förderempfehlung:

Auf Grundlage der DFG-Gutachten erfolgt eine interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Über die Förderempfehlung wird im Einzelfall entschieden.

Ihre Ansprechpartner

Bettina Szabo
Referentin für Forschung

Tel.: +49 (0) 201-723-4553
bettina.szabo@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 4

Dr. rer. nat. Nora Mitdank
Referentin für Forschungsförderung
Tel: +49 (0) 201/723-4692
nora.mitdank@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 6

Dr. Munisch Wadwa
Referent für Forschungsförderung

Tel: +49 (0) 201/723-83379
munisch.wadwa@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 6

Anna Königshaus
Sachbearbeitung

Tel.: +49 (0) 201-723-4512
anna.koenigshaus@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20

Nathalie Bauer
Sachbearbeitung

Tel.: +49 (0) 201-723-4540
nathalie.bauer@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20

Kirsten Zupanc
Sachbearbeitung

Tel.: +49 (0) 201-723-83371
kirsten.zupanc@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20