IFORES-Projektförderung für abgelehnte DFG-Anträge
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, deren DFG-Anträge negativ beschieden wurden (ab 01.04.2024) aber Aussicht auf Erfolg bei Wiedereinreichung haben, soll die Möglichkeit gegeben werden notwendige Vorarbeiten durchzuführen.
Richtlinien und Antragstellung
Antragstellung:
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablehnung durch die DFG erfolgen.
Antragsteller:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind. W2- und W3-Professoren können nicht als Antragsteller auftreten.
Was wird gefördert:
Negativ beschiedene Anträge auf DFG-Einzelförderung (Sachbeihilfe), deren Einreichung dem Forschungsreferat zuvor schriftlich und zeitnah angezeigt wurde.
Wichtig:
Vorraussetzung für eine Förderung über IFORES ist, dass dem Dekanat der DFG-Antrag bei Einreichung übermittelt wurde. Bitte senden Sie Ihre Anträge an: Anna.Koenigshaus@uk-essen.de oder Nathalie.Bauer@uk-essen.de
Förderumfang:
Bis zu 50.000 € (max. 1/3 der bei der DFG beantragten Summe) bei 12 Monaten Laufzeit für Personal- und Verbrauchsmittel. Investitionsmittel werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, in der Regel sollten diese aus der Grundausstattung finanziert werden.
Zum Antrag gehören:
- Kurzes Arbeitsprogramm inklusive Aufstellung der beantragten Mittel
- Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis
- DFG-Antrag (Kopie)
- Ablehnungsbescheid der DFG + Gutachten (Kopien)
- Zusage des Antragstellers, den Antrag innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der Förderung erneut bei der DFG einzureichen *).
- Verbindliche Zusage (Kurzform) der Instituts- oder Klinikleitung hinsichtlich der für das beantragte Projekt verfügbaren Ressourcen aus der Grundausstattung (verfügbares Personal- und Verbrauchsmittel, sowie Geräte)
*) Die Wiedereinreichung des Antrags ist dem Forschungsreferat schriftlich mitzuteilen. Eine verzögerte oder nicht erfolgte Einreichung ist schriftlich zu begründen.
Begutachtung + Förderempfehlung:
Auf Grundlage der DFG-Gutachten erfolgt eine interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Über die Förderempfehlung wird im Einzelfall entschieden.
Ihre Ansprechpartner
Bettina Szabo
Referentin für Forschung
Tel.: +49 (0) 201-723-4553
bettina.szabo@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 4
Dr. rer. nat. Nora Mitdank
Referentin für Forschungsförderung
Tel: +49 (0) 201/723-4692
nora.mitdank@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 6
Dr. Munisch Wadwa
Referent für Forschungsförderung
Tel: +49 (0) 201/723-83379
munisch.wadwa@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 6
Anna Königshaus
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-4512
anna.koenigshaus@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20
Nathalie Bauer
Sachbearbeitung
Tel.: +49 (0) 201-723-4540
nathalie.bauer@uk-essen.de
Dekanatsgebäude,
1. Stockwerk, Zimmer 20