Meldungen aus der Medizinischen Fakultät
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Corona-Pandemie: Fristverlängerung für bereits angemeldete Promotionsarbeiten
[09.07.2020] Die Corona-Pandemie stellt auch viele Promovierende der Medizinischen Fakultät vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät unter Leitung von Prof. Dr. Gunther Wennemuth jetzt beschlossen, die Frist zur Abgabe der Promotionsarbeit um 6 Monate zu verlängern. Dies gilt für sämtliche bereits angemeldete Promotionen. Eigentlich sieht die neue Promotionsordnung 3 Jahre als Höchstgrenze zur Abgabe der Promotionsarbeit vor. Damit stehen den Promovierenden nun 42 Monate zur Fertigstellung ihrer Arbeit zur Verfügung. Die Frist-Verlängerung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
Pressekontakt
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Martin Rolshoven, Dipl.-Medienwirt, Wissenschaftsredakteur, Tel.: +49 (0)201/723-6274, martin.rolshoven@uk-essen.de
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