Referat für Forschung und Struktur
Das Förderinstrument wird auf Beschluss des Dekanats zum 31.12.2018 eingstellt! IFORES-Projektförderung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, deren DFG-Anträge negativ beschieden wurden aber Aussicht auf Erfolg bei Wiedereinreichung haben, soll die Möglichkeit gegeben werden notwendige Vorarbeiten durchzuführen.
Antragstellung:
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablehnung durch die DFG erfolgen.
Antragsteller:
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Essen, dem LVR-Klinikum Essen oder der Ruhrlandklinik angestellt sind.
Grundlage:
Negativ beschiedene Anträge auf DFG-Einzelförderung (Sachbeihilfe), deren Einreichung dem Forschungsreferat zuvor schriftlich und zeitnah angezeigt wurde.
Förderumfang:
Bis zu 50.000 € bei 12 Monaten Laufzeit für Personal- und Verbrauchsmittel. Investitionsmittel werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, in der Regel sollten diese aus der Grundausstattung finanziert werden.
Zum Antrag gehören:
- Kurzes Arbeitsprogramm inklusive Aufstellung der beantragten Mittel
- Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis
- DFG-Antrag (Kopie)
- Ablehnungsbescheid der DFG + Gutachten (Kopien)
- Zusage des Antragstellers, den Antrag innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der Förderung erneut bei der DFG einzureichen *).
- Verbindliche Zusage (Kurzform) der Instituts- oder Klinikleitung hinsichtlich der für das beantragte Projekt verfügbaren Ressourcen aus der Grundausstattung (verfügbares Personal- und Verbrauchsmittel, sowie Geräte)
*) Die Wiedereinreichung des Antrags ist dem Forschungsreferat schriftlich mitzuteilen. Eine verzögerte oder nicht erfolgte Einreichung ist schriftlich zu begründen.
Begutachtung + Förderempfehlung:
Auf Grundlage der DFG-Gutachten erfolgt eine interne Begutachtung durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Über die Förderempfehlung wird im Einzelfall entschieden, hierbei werden Anträge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern gegenüber Anträgen von W2- und W3-Professoren priorisiert.