Die Ethikkommission des IZfB
Bei der Einreichung von Forschungsanträgen für Forschungsprojekte in der empirischen Bildungsforschung wird zunehmend ein Votum einer Ethik-Kommission verlangt. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, hat das IZFB 2021 eine interdisziplinäre Ethikkommission für die in der Bildungsforschung tätigen Forschenden an der UDE eingerichtet. Die Kommission vereint eine breite Expertise aus unterschiedlichen Disziplinen der Bildungsforschung im Bereich der Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken und Sozialwissenschaften.
Aufgaben der Ethikkommission
Die Ethikkommission berät und unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits vor der Aufnahme bzw. bei Beantragung der Forschungsvorhaben in ethischen Fragen, die mit der Durchführung von Forschungsvorhaben verbunden sind. Grundlage für ein ethisch vertretbares Handeln und Verhalten ist dabei die Sicherstellung von Integrität und Lauterkeit aller an der Forschung beteiligten Personen.
Die Ethikkommission prüft dabei Forschungsvorhaben, die von Forschenden, die Mitglied des IZfB sind, an der UDE oder mit externen Beteiligten durchgeführt bzw. beantragt werden. Die Ethikkommission ist ein unabhängiges, beratendes Gremium, deren Mitglieder nicht an Weisungen gebunden sind.
Eine Verpflichtung zur Einholung eines Ethikvotums besteht für Forschungsvorhaben im Bereich der empirischen Bildungsforschung bisher nicht. In bestimmten Fällen ist das Einholen eines solchen Votums dennoch sinnvoll:
- Wenn der Forschungsförderer/Drittmittelgeber ein Votum verlangt.
- Wenn eine Publikation der Studie in einer wissenschaftlichen Zeitschrift bzw. einem Verlag angestrebt wird, welche/r ein Ethikvotum verlangt.
- Wenn der beantragende Forschende selbst Bedenken hinsichtlich der Bedingungen zur Erfüllung ethischer Richtlinien hat.
Projekte im Rahmen von studentischen Abschlussarbeiten werden in der Regel nicht durch die Kommission geprüft, es sei denn, es ist eine Publikation der Studie in einer wissenschaftlichen Zeitschrift bzw. einem Verlag geplant, welche/r ein Ethikvotum verlangt und die Arbeit ist nicht Teil eines bereits begutachteten Projekts.
Die Kommission prüft die Forschungsvorhaben insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde sowie auf die Autonomie und Selbstbestimmung aller an der Forschung beteiligten. Die Prüfung bezieht sich somit immer auf die Probandinnen und Probanden[1] und bei Bedarf auch auf die Forschenden. In speziellen Fällen behandelt sie in diesem Zusammenhang auch Fragen des Datenschutzes. Die Kommission prüft in diesem Zusammenhang nicht die Qualität oder Angemessenheit der Forschungsfragen.
Ein positives Votum der Ethikkommission entbindet die Antragstellenden und die weiteren Projektbeteiligten jedoch nicht von ihrer eigenen Verantwortung, mit personenbezogenen Daten entsprechend der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzugehen.
[1] Hiermit sind beforschte Teilnehmende an Forschungsprojekten gemeint, die auch in Institutionen oder anderen Organisationsformen gebündelt sein können, deren Schutzbedürfnisse ggf. zu berücksichtigen sind.
Antragsverfahren
(Wichtig: Antragsberechtigt sind nur in der Bildungsforschung tätige forschende Mitglieder des IZfB an der UDE)
- Die Begutachtung eines Forschungsvorhabens erfolgt auf Antrag des/der Projektverantwortlichen.
Ein Begutachtungswunsch soll - wenn möglich - mit einem Vorlauf von 2 Wochen mit dem untenstehenden Formular (siehe Punkt 3) angekündigt werden.
Nach Einreichung ist mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen zu rechnen. - Die Antragsbearbeitung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Antrag bisher bei keiner anderen Kommission zur Forschungsethik zur Begutachtung eingereicht wurde.
- Die Antragsankündigung ist unter Verwendung des Onlineformulars zu stellen und muss folgende Informationen enthalten:
- Antragsteller/-innen
- Fach(-bereich)
- Geplanter Projektbeginn bzw. Einreichdatum
- Informationen zum Projekt: Forschungsgegenstand und Forschungsfrage(n)
- Geplante Methoden
- Der Antrag ist unter Verwendung des unten verlinkten Antragsformulars online zu stellen uns muss folgende Informationen enthalten:
- Informationen zum Projekt: Forschungsgegenstand und Forschungsfrage(n), Methoden und geplanter Ablauf der Untersuchung, ggf. Zeitplan,
- Art, Alter und Anzahl der Probandinnen und Probanden, Kriterien für deren Auswahl, Art der Rekrutierung und ggf. Art und Umfang der Vergütung,
- Täuschungen oder körperliche, mentale und andere Beanspruchungen der Probandinnen und Probanden inkl. möglicher Risiken,
- Informationen zu Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Datenanonymisierung bzw. -pseudonymisierung,
- alle Informationen, die den Probandinnen und Probanden bzw. anderen Entscheidungsträgern (wie z. B. Schulleitungen oder Erziehungsberechtigten) zur Verfügung gestellt werden (z. B. Hinweise zum Datenschutz, Elternbriefe o. ä.),
- Entwurf der Einverständniserklärungen der Teilnehmenden – soweit erforderlich - wenn nötig mit Hinweisen auf die spätere Verwendung von Daten über das beantragte Forschungsprojekt hinaus, z. B. in universitärer Lehre, Fortbildungen usw.
- Bestätigung, dass der Antrag bisher bei keiner anderen Kommission zur Forschungsethik zur Begutachtung eingereicht wurde.
Begutachtungsverfahren
- Der/die Vorsitzende prüft die grundsätzliche Zuständigkeit der Kommission und ob der Antrag an die Kommission vollständig ist und die verlangten Angaben enthält.
- Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden erstellen zwei Gutachtende, von denen eine Person aus der Kommission stammen soll, unabhängig voneinander eine schriftliche Stellungnahme, die als Grundlage der Beratung und Beschlussfassung der Kommission dienen. Die Gutachtenden sollen mindestens promoviert sein und eine fachlich-methodische Nähe zum Antrag aufweisen.
- Die Gutachten berücksichtigen insbesondere, ob
- angemessene Vorkehrungen zur Minimierung potenzieller Risiken für die Probandinnen und Probanden getroffen wurden,
- ein angemessenes Verhältnis zwischen dem erwarten Nutzen/Ertrag und möglichen Risiken des Projekts besteht,
- ob die notwendigen Informationen für Probandinnen und Probanden bereitgestellt werden und ob deren Einwilligung bzw. die ihrer gesetzlichen Vertreter hinreichend belegt ist,
- bei der Durchführung des Forschungsvorhabens die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
- Die Kommission kann in Einzelfällen von dem/der Antragstellenden eine ergänzende mündliche Erläuterung des Forschungsvorhabens oder ergänzende Unterlagen, Angaben oder Begründungen verlangen.
- Die Kommission beschließt über Anträge per Onlineabstimmung. Das Verfahren wird abgeschlossen, wenn mindestens 3 Mitglieder innerhalb von 3 Werktagen abgestimmt haben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.
- Mögliche Befangenheiten sind der Kommission anzuzeigen. Befangene Personen dürfen nicht über den Antrag abstimmen.
- Die Kommission kann den/die Vorsitzende/-n in näher zu bezeichnenden Fällen ermächtigen, alleine eine Entscheidung zu treffen. Er/sie hat die Kommission über das Ergebnis zu unterrichten.
- Die Kommission kann Auflagen formulieren.
- Die Entscheidung der Kommission wird dem/den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt, wobei Ablehnungen und Auflagen zu begründen sind.
- Im Falle einer Ablehnung/im Falle von Auflagen kann der/die Antragstellende der Kommission einmalig Gegenargumente oder eine überarbeite Version innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Tag der Entscheidungsmitteilung übermitteln, die von der Kommission innerhalb von 14 Tagen erneut geprüft werden.
Downloadbereich
Die Einreichung von Anträgen ist seit dem 01.07.2022 möglich.
- Ankündigung eines Antrags
(mindestens 6 Wochen vor Antragseinreichung) - Antragsformular
- Ordnung der IZfB-Ethikkommission
(Wichtig: Bitte laden Sie die Formulare vor der Bearbeitung herunter und nutzen dann einen lokalen PDF-Reader. )
Kontakt
Ethikkommission des IZfB
Universität Duisburg-Essen
Campus Essen
S06 S02 A17/A19
ethikkommission.izfb@uni-due.de
0201/18-32806
(IZfB-Geschäftsführung)
Link zur Antragseinreichung
Portal zur Antrags-Einreichung
Zur Einreichung eines Antrags müssen Sie unter dem oben genannten Link ein Konto erstellen und dort den vollständig ausgefüllten Antrag hochladen.
Weitere hilfreiche Links
Eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines Datenmanagementplans finden Sie hier. Dieser ist für das Ethikvotum nicht verpflichtend.
Beratungsangebot zum Forschungsdatenmanagement: